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GEGENSTANDDas Urheberrecht steht dem Urheber eines literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werks durch die Tatsache zu, dass er es geschaffen hat. Es ist unabdingbar und kann förmlich zu Gunsten eines Dritten abgetreten werden. Daraus ergibt sich das Copyright, womit das Recht einer teilweisen oder vollständigen Kopie eines Werks vorbehalten bleibt.Geistiges Eigentum kann eingetragen werden. Obwohl das Schutzrecht nicht aus der Eintragung hervorgeht, empfiehlt sich eine Eintragung, weil sie den Beweis für eine Schöpfung bzw. Gestaltung darstellt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Gegenstand des geistigen Eigentums vor allem Bücher, Vorträge, Berichte, Musikkompositionen mit oder ohne Text, dramaturgisch-musikalische Werke, Choreographien, Theaterstücke, Kinofilme und sonstige audiovisuelle Werke, Skulpturen, Gemälde, Zeichnungen, Lithographien, Bildergeschichten, Comics, Projekte, Pläne, Modelle und Entwürfe von Architekten und Ingenieuren, Schaubilder, Landkarten, Fotografien und ähnliches sowie EDV-Programme sind. Ebenso fallen unter das geistige Eigentumsrecht Übersetzungen, Überarbeitungen, Zusammenfassungen und Sammlungen, musikalische Arrangements und allgemein die Überarbeitungen der obigen Schöpfungen sowie Datenbanken. Das Urheberrecht umfasst demnach:
LEISTUNGENSANZ BERMELL INTERNACIONAL bietet zu diesem Themenschwerpunkt folgende Leistungen:
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