GEGENSTAND
Gewerbliches Eigentum umfasst
Marken,
Handelsnamen, Patente y
Gebrauchsmuster sowie
gewerbliche
Geschmacksmuster.
Marken sind Zeichen, mit denen
sich bestimmte Produkte oder Dienstleistungen auf dem Markt erkennen
und unterscheiden lassen und die der Kunde mit einer bestimmten
Qualität, einem bestimmten Preis etc. identifiziert. Marken sind
allgemein die wichtigsten Vermögenswerte eines Unternehmens. Der
Handelsname ist ein Zeichen oder eine Bezeichnung, mit der ein
Unternehmen auf dem Markt auftritt. Er ist unabhängig von den
Marken die mit dem
Handelsnamen übereinstimmen können oder nicht.
Patente sind das Recht auf
alleinige Nutzung einer neuen Technologie, die eine erfinderische
Tätigkeit voraussetzt. Patente umfassen
Erfindungspatente, los
Gebrauchsmuster und
andere Schutzmodalitäten in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des
jeweiligen Landes.
Gewerbliche Geschmacksmuster
sind die Anerkennung einer förmlichen oder künstlerischen Gestaltung
im Bereich der industriellen Vervielfältigung. Dieser Schutz ist
kompatibel mit und unabhängig von dem Schutz des
gewerblichen Eigentums.
Die
Recherchen über
Technologien ermöglichen den Beginn einer gewerblichen
Entwicklung mit dem neuesten Stand der Technik als Ausgangspunkt.
Alle Schutzrechte des gewerblichen Eigentums sind auf Dritte
übertragbar.
LEISTUNGEN
SANZ BERMELL INTERNACIONAL bietet zu diesem Themenschwerpunkt
folgende Leistungen:
- Beratung über allgemeine Gebiete und spezifische Fachgebiete
- Recherchen über
Marken und Handelsnamen, Patente und Geschmacksmuster in Spanien,
der Europäischen Union, auf internationaler Ebene oder in
Drittländern
- Nachforschungen über bereits existierende Techniken zum
Verständnis des Stands der Technik
als Grundlage für die Entwicklung von F+E+I-Projekten
- Anmeldungsvorbereitung und -weiterverfolgung in den
verschiedenen Modalitäten und den geforderten geographischen
Gebieten sowie Anfertigung von Beschreibungen, Zeichnungen und
sonstigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Abwicklung
- Technische Übersetzungen als Bestandteil anderer Verfahren oder
unabhängig davon
- Überwachung und Verteidigung auf dem Verwaltungs- und
Gerichtsweg sowohl eingetragener als auch nicht eingetragener
Rechte
- Berichte und Benachrichtigungen über alle Maßnahmen, die für
die korrekte Aufrechterhaltung der erworbenen oder beantragtren
Rechte erforderlich ist
- Audits und Überwachung der Bestände an gewerblichen
Eigentumsrechten
- Eintragung von Lizenzen, Übertragungen und sonstigen Änderungen
von Schutzrechten
- Erstellung von Lizenzverträgen und Rechtsübertragungen
- Beglaubigung von Dokumenten für die Länder, in denen dies
verlangt wird