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ERFINDUNGSPATENTEin Patent ist ein Nachweis über eine Eintragung, die zur alleinigen Nutzung der patentierten Erfindung im Inland berechtigt. Der Patentinhaber kann deren Herstellung, Verkauf oder Gebrauch ohne sein Einverständnis verhindern. Patente werden veröffentlicht und stellen eine verfügbare technologische Information dar.Durch den Patentschutz ist es Dritten grundsätzlich untersagt, ohne Zustimmung des Patentinhabers gewerbsmäßig den Gegenstand des Patents herzustellen oder zu gebrauchen. Patentfähig sind neue Erfindungen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich verwertbar sind. Patente sind gebietsgebundene Rechte und erstrecken sich nicht automatisch auf andere Staatsgebiete. In Spanien erlischt ein Patent spätestens nach Ablauf von 20 Jahren ab dem Datum der Anmeldung; für die Aufrechterhaltung der Schutzfrist ist eine entsprechende Jahresgebühr zu entrichten. Binnen einer Frist von einem Jahr kann Priorität eines Drittlandes beansprucht werden. Aus diesem Grund macht eine Verbreitung zwischen dem Prioritätstag und dem Tag der Einreichung weder die Neuheit noch die erfinderische Tätigkeit, zwei wichtige Voraussetzungen nach dem Patentgesetz, ungültig. Auf die gleiche Weise kann Priorität eines spanischen Patents beansprucht werden, um Schutzrechte im Ausland zu erwirken. Die Bearbeitung setzt einen Bericht über den Stand der Technik seitens des spanischen Patent- und Markenamtes voraus. Der Antrag dafür ist binnen einer Frist von 15 Monaten ab dem am weitesten zurückliegenden Prioritätsdatum einzureichen. Eine Patentanmeldung ermöglicht es Dritten, bis zu zwei Monate nach der Veröffentlichung der Anmeldung Stellungnahmen abzugeben, sowie dem Rechtsinhaber, zwischen einem Verfahren mit Sachprüfung oder lediglich mit Formalprüfung zu wählen. Die Jahresgebühr für die Aufrechterhaltung des Patents ist ab dem dritten Jahr im Voraus zu entrichten, wobei die fälligen Zahlungen gegebenenfalls mit der Bezahlung des Eintragungsnachweises nach der Patenterteilung zusammenfallen. VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE PATENTANMELDUNG IN SPANIENDie Voraussetzungen für eine Patenterteilung sind folgende:
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