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GEGENSTANDAls Handelsnamen können grafisch darstellbare Zeichen eingetragen werden, sofern sie ein Unternehmen im Warenverkehr identifizieren und es von anderen Unternehmen unterscheiden, die eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit ausüben.Die Dauer der Eintragung beträgt 10 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Anmeldung. Die Gültigkeit kann durch Entrichtung einer entsprechenden Gebühr jeweils um den gleichen Zeitraum verlängert werden. Allgemein gültige Zeichen, bestehende Markenzeichen oder Handelsnamen, gegen die Widerspruch erhoben wurde, sowie Zeichen, die keine Unterscheidungskraft haben, können nicht als Handelsnamen eingetragen werden. VERFAHRENNach der von uns empfohlenen Recherche durchläuft eine Anmeldung eines Handelsnamens folgenden Eintragungsprozess:
Jegliche Entscheidung kann auf dem Verwaltungs- und auf dem Gerichtsweg angefochten werden. Ein Handelsname wird für eine oder mehrere Klassen nach der Nizza-Klassifikation angemeldet. Ähnliche Handelsnamen können miteinander vereinbar sein, wenn sie zur Unterscheidung von verschiedenen Produkten oder Dienstleistungen eingetragen wurden. VORAUSSETZUNGENDie Voraussetzungen für die Eintragung eines Handelsnamens in Spanien sind folgende:
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